Antworten auf alle Fragen zu Ihrer Bewerbung

Alle geforderten Unterlagen zur Bewerbung um ein Stipendium beim Reemtsma Begabtenförderungswerk stehen Ihnen hier im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Bitte füllen Sie alle Dokumente vollständig und wahrheitsgemäß aus und fügen diese mit allen geforderten Belegen und Ihrem Motivationsschreiben Ihrer Bewerbung bei.

Im Folgenden finden Sie außerdem Auskunft auf alle wichtigen Fragen rund um Ihre Bewerbung und ein Stipendium beim Reemtsma Begabtenförderungswerk. Klicken Sie einfach auf eine Frage, und es erscheint direkt die dazugehörige Antwort.

Bitte lesen Sie sich alle Fragen und Antworten genau durch.

Sollten danach weitere Fragen offenbleiben oder sollten Sie ein persönliches Anliegen haben, können Sie uns natürlich gern auch direkt kontaktieren.

Das Reemtsma Begabtenförderungswerk bietet Stipendien für Schüler und Schülerinnen und Studierende aus einkommensschwachen Elternhäusern. Aktuell sind 10 freie Stipendienplätze zu vergeben.

Achtung: Bitte beachten Sie unbedingt die für eine Bewerbung zum Sommer- bzw. Wintersemester jeweils verbindlichen Bewerbungsfristen. Außerhalb dieser Fristen eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Das Reemtsma Begabtenförderungswerk vergibt Stipendien an begabte Schüler und Schülerinnen und Studierende, deren Familien ihr Studium nicht oder nur sehr begrenzt unterstützen können.

Für eine Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk können sich Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (G8: 11. und 12. Klasse, G9: 12. und 13. Klasse, auch Juniorstudenten) und Studentinnen und Studenten an einer deutschen Fachhochschule oder Universität (ab dem 1. Fachsemester, alle Fachrichtungen) bewerben.

Ausländische Studentinnen und Studenten können sich mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Universität oder Fachhochschule und einem Nachweis über eine finanzielle Grundsicherung während ihres Studiums für ein Stipendium bewerben.

Eine Förderung ist nur bis zum Beginn des 30. Lebensjahrs möglich.

Für die Bewilligung der Förderung sind ausschlaggebend:

  • die schulischen bzw. universitären Leistungen der Bewerber und Bewerberinnen
  • ihre besondere Begabung für die angestrebte Ausbildung
  • ihr soziales Engagement im Rahmen ihrer Ausbildung und/oder ihrer Freizeit
  • die Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten, das monatlich insgesamt 4.987 Euro (brutto) nicht übersteigen darf

Weitere Kriterien, wie zum Beispiel das soziale Engagement von Bewerbern und Bewerberinnen, fließen jeweils in die individuelle Beurteilung ein. Die einzelnen Kriterien werden von der Auswahlkommission bewertet.

Das Reemtsma Begabtenförderungswerk erhält eine Vielzahl an Bewerbungen. Da das Reemtsma Begabtenförderungswerk gehalten ist kostengünstig zu agieren, hat die Förderung junger Menschen bei uns klaren Vorrang vor der Verwaltung. Dementsprechend haben wir Antragskriterien festgelegt, die eine klare und einfache Bearbeitung der eingehenden Förderanträge ermöglichen. Diese Kriterien sind gleichzeitig die Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung und müssen daher vollinhaltlich von den Bewerbern erfüllt werden. Lücken- oder fehlerhafte Bewerbungen können leider nicht bearbeitet werden und führen zur Absage.

Folgende Kriterien schließen eine Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk aus und ziehen daher die Ablehnung einer Bewerbung nach sich:

  • Das Reemtsma Begabtenförderungswerk fördert keine dualen Studiensysteme, in dem der oder die Studierende sich neben dem Studium in einem Anstellungsverhältnis befindet.
  • Das Reemtsma Begabtenförderungswerk fördert Auslandsaufenthalte und Auslandssemester nur im Ausnahmefall, nach eingehender Prüfung und im Rahmen einer bereits bestehenden Förderung.
  • Das Reemtsma Begabtenförderungswerk unterstützt jeweils nur ein Kind pro Familie.
  • Eine Bewerbung ist nur bis zum Beginn des 30. Lebensjahres möglich.
  • Das Reemtsma Begabtenförderungswerk fördert kein Zweitstudium. Wenn nach Abschluss eines Erststudiums mit einem Zweitstudium begonnen wird, entfällt die Förderung. Ausnahme: Bei einem Wechsel der Studienfachrichtung spätestens nach dem ersten Semester kann eine weitere Förderung unter Anrechnung des Erstsemesters beantragt werden.
  • Das Reemtsma Begabtenförderungswerk fördert nur bis einschließlich des neunten Semesters. Hierbei werden die absolvierten Semester des Bachelors mit denen des Masters addiert.
  • Das Reemtsma Begabtenförderungswerk fördert keine Berufsausbildungen und/oder Promotionen.
  • Eine Förderung ausländischer Studierender ist nur möglich, wenn ein Nachweis über eine finanzielle Grundsicherung während des Aufenthaltes vorgelegt wird.

Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht (per E-Mail) und vollständig bei uns eingehen. Für eine Bewerbung zum nächsten Semester ist ein neuer Antrag mit aktuellen Nachweisen zu stellen.

Für eine Förderung zum kommenden Sommersemester müssen alle Bewerbungsunterlagen im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. Januar eingehen. Für eine Förderung zum kommenden Wintersemester gilt der Bewerbungszeitraum 1. Juni bis 31. Juli. Außerhalb dieser Zeiträume eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Zur ordnungsgemäßen Bewerbung für ein Stipendium müssen Interessenten ein Motivationsschreiben und die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an das Reemtsma Begabtenförderungswerk senden. Alle Kontaktangaben dazu finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Sämtliche Bewerbungsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt innerhalb der jeweils gültigen Bewerbungsfristen eingereicht werden. Alle außerhalb der angegeben Bewerbungsfristen eingehenden Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Immatrikulationsbescheinigungen werden für den Bewerbungsprozess benötigt, können aber bei Studierenden, die ihr Studium erst beginnen werden, nachgereicht werden.

Bitte achten Sie darauf, bei Ihrer Bewerbung stets eine gültige E-Mailadresse, Postanschrift und Telefonnummer anzugeben. Andernfalls können wir Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen.

Bitte senden Sie uns Ihre Anlagen per E-Mail immer im JPEG-, PDF- oder TIFF-Format zu, da wir sonst keine Möglichkeit haben, diese Anhänge zu lesen. Dropbox-Links und ähnliches können aus Datenschutzgründen nicht geöffnet werden und werden nicht bearbeitet.

Nachfragen hinsichtlich des Eingang der Bewerbungsunterlagen werden von uns nicht beantwortet, da unser Büro nicht täglich besetzt ist.

Erst nachdem der Aufnahmeausschuss getagt hat, werden Zu- und Absagen versandt. Dieser Prozess kann bis zu drei Monate dauern. Da unser Büro nicht täglich besetzt ist, bitten wir um Ihre Geduld und darum, in dieser Zeit von Anrufen oder Nachfragen abzusehen.

Sollten Sie dringende Rückfragen haben, bringen Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich in Form einer E-Mail vor. Die Anfragen werden schnellstmöglich und der Reihe nach bearbeitet. Sollte Ihre Frage bereits auf unserer Website beantwortet sein, erfolgt keine zusätzliche Beantwortung per E-Mail. Bitte lesen Sie sich daher alle hier aufgeführten Informationen vorab genau durch.

Das Motivationsschreiben sollte erläutern, warum Sie sich beim Reemtsma Begabtenförderungswerk um ein Stipendium bewerben, welche Motivation Sie für Ihre Schulzeit bzw. für Ihr Studium und dessen Fachrichtung mitbringen, in welchem Schuljahr bzw. Semester Sie sich befinden und wie Sie sich Ihre Zukunft vorstellen.

Wir sollten über das Schreiben einen ersten Eindruck von Ihnen als Person gewinnen können. Dazu kann auch gehören, dass Sie uns von Ihren Hobbys, ehrenamtlichen Tätigkeiten, Erfahrungen im Ausland oder von Praktika berichten.

Jedes Motivationsschreiben wird von unserem Team gelesen und stets individuell beurteilt.

Wir bitten darum, Ihre Unterlagen einzuscannen und als E-Mail an das Reemtsma Begabtenförderungswerk zu senden. Wir archivieren grundsätzlich keine Unterlagen und bitten daher ausdrücklich um Zusendung per E-Mail.

Alle E-Mails mit Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf des jeweiligen Bewerbungsprozesses gelöscht.

Wenn Ihrem Bewerbungsantrag zugestimmt wurde, müssen Sie als Stipendiat und Stipendiatin des Reemtsma Begabtenförderungswerks für jedes Semester jeweils zum Semesterende Ihre Noten bzw. Leistungen nachweisen und einen Bericht von ein bis zwei Seiten Länge (DIN A4) über Ihren konkreten Ausbildungsverlauf verfassen. Zudem ist zu Beginn eines jeden Semesters der regelmäßige Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Studiums per Immatrikulationsbescheinigung zu erbringen, die uns vor Semesterbeginn vorliegen muss.

Zudem muss jährlich neu nachgewiesen werden, dass das Einkommen der Erziehungsberechtigten die festgelegte Höchstgrenze zur Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerks nicht überschreitet.

Schülerinnen und Schüler erhalten eine monatliche Förderung in Höhe von 170 Euro. Studierende ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten monatlich 220 Euro, mit abgeschlossener Berufsausbildung monatlich 195 Euro.

Wir möchten, dass sich unsere Bewerber und Bewerberinnen für eine Stiftung/Einrichtung entscheiden. Es ist nicht möglich, neben der Förderung des Reemtsma Begabtenförderungswerkes zeitgleich auch noch die Förderung einer anderen Einrichtung/Stiftung zu beziehen. Wir bitten hierbei unsere Bewerber und Bewerberinnen um Transparenz, Ehrlichkeit und Fairness bei der Angabe ihrer privaten Mittel, damit auch andere, engagierte, aber bedürftige Schüler und Schülerinnen und Studierende die Möglichkeit eines Stipendiums erhalten.

Eine Förderung durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk und der Bezug anderer finanzieller Beihilfen schließen sich nicht grundsätzlich aus. Sollten Sie also zum Beispiel BAFöG beziehen, können Sie sich trotzdem gern bei uns bewerben. Ein Stipendium durch das Reemtsma Begabtenförderungswerk wird nicht vom BAföG abgezogen.

Wichtiger Hinweis!

Sollten Ihre Eltern Wohngeld beziehen und gemeinsam mit Ihnen in einem Haushalt leben, bedenken Sie bitte, dass das für Sie zuständige Sozialamt das monatliche Fördergeld unter Umständen als Einkommen wertet und in Folge dessen das Wohngeld Ihrer Eltern anteilig kürzt. Diese Sachlage wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt und ist Ermessenssache.
Bitte erkundigen Sie sich in dem Fall möglichst vor Ihrer Bewerbung für ein Stipendium beim Reemtsma Begabtenförderungswerk bei Ihrem zuständigen Sozialamt, wie in Ihrem Fall konkret verfahren wird.

Nach Absprache mit dem Reemtsma Begabtenförderungswerk besteht auch die Möglichkeit der Förderung eines während des Studiums zu absolvierenden Auslandsaufenthaltes. Dies gilt nur für Studierende, die bereits ein Stipendium bei uns erhalten. Ein komplettes Studium im Ausland kann nicht gefördert werden.

Laut den Statuten des Reemtsma Begabtenförderungswerks endet die finanzielle Förderung für Studentinnen und Studenten nach Abschluss ihres 9. Semesters, bei Schülerinnen und Schülern nach Erlangung des Abiturs. Die Förderung endet darüber hinaus mit Beginn des 30. Lebensjahres oder wenn die geforderten Nachweise über das Studium bzw. über das Einkommen der Erziehungsberechtigten nicht fristgerecht erbracht werden.

Da es sich bei der finanziellen Förderung um ein Stipendium handelt, muss das erhaltene Geld nicht zurückgezahlt werden. Für Stipendiaten und Stipendiatinnen bestehen also nach regulärem Ablauf der Förderung keinerlei weitere Verpflichtungen gegenüber dem Reemtsma Begabtenförderungswerk.

Alle Stipendiaten und Stipendiatinnen sind nach Ablauf ihrer Förderung natürlich herzlich willkommen mit uns in Kontakt zu bleiben.